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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
 
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  KOMMISSIONEN FÜR DIE ZUWEISUNG VON WOHNUNGEN
  Zusammensetzung
 

Die Zuweisung aller Wohnungen des Wohnbauinstituts obliegt einer beim Wohnbauinstitut errichteten Kommission, die gemäß dem neuen Wohnbauförderungsgesetz (Art. 96 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 17. Dezember 1998) aus folgenden Mitgliedern besteht:

aus dem Präsidenten des Verwaltungsrates des Wohnbauinstitutes als Vorsitzendem,
aus einem Mitglied des Verwaltungsrates des Wohnbauinstitutes,
aus einem Vertreter der Landesabteilung Wohnungsbau,
aus einem Vertreter der Gemeinde, der die Gemeinde bei den Grundfürsorgeorganen vertritt,
aus zwei Vertretern der Arbeitnehmer, die vom zuständigen Gemeinderat über Vorschlag der repräsentativsten Gewerkschaftsverbände namhaft gemacht werden
   
  Aufgabenbereich
 

In den Aufgabenbereich der Zuweisungskommission fallen:

Überprüfung der Gesuche
Genehmigung der Rangordnungen
Widerrufe
Vertragsübertragungen

   
  Einheitliche Kriterien
  Die einzelnen Zuweisungskommissionen entscheiden jeweils für sich; in allen Gemeinden Südtirols werden jedoch die gleichen Kriterien angewandt. Dadurch, dass der Präsident, das Mitglied des Verwaltungsrates und der Landesvertreter in allen Kommissionen dieselben sind, werden überall dieselben Richtlinien befolgt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Gesuchsteller in allen Gemeinden gleich behandelt werden.

Die überprüften Gesuche dienen auch zur Ermittlung des Wohnungsbedarfes und bilden die Grundlage für die neuen Bauprogramme. Nur auf dieser Basis kann ein bedarfsgerechtes Bauprogramm erstellt werden.

 
 
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