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Mieterschaft >
Kommissionen für die Zuweisung von Wohnungen |
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KOMMISSIONEN FÜR DIE ZUWEISUNG VON
WOHNUNGEN |
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Zusammensetzung |
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Die Zuweisung aller Wohnungen des Wohnbauinstituts obliegt
einer beim Wohnbauinstitut errichteten Kommission, die gemäß
dem neuen Wohnbauförderungsgesetz (Art. 96 des Landesgesetzes
Nr. 13 vom 17. Dezember 1998) aus folgenden Mitgliedern besteht:
aus dem Präsidenten des Verwaltungsrates des Wohnbauinstitutes
als Vorsitzendem,
aus einem Mitglied des Verwaltungsrates des Wohnbauinstitutes,
aus einem Vertreter der Landesabteilung Wohnungsbau,
aus einem Vertreter der Gemeinde, der die Gemeinde bei den Grundfürsorgeorganen
vertritt,
aus zwei Vertretern der Arbeitnehmer, die vom zuständigen
Gemeinderat über Vorschlag der repräsentativsten Gewerkschaftsverbände
namhaft gemacht werden |
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Aufgabenbereich |
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In den Aufgabenbereich der Zuweisungskommission fallen:
Überprüfung der Gesuche
Genehmigung der Rangordnungen
Widerrufe
Vertragsübertragungen
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Einheitliche Kriterien |
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Die einzelnen Zuweisungskommissionen
entscheiden jeweils für sich; in allen Gemeinden Südtirols
werden jedoch die gleichen Kriterien angewandt. Dadurch, dass
der Präsident, das Mitglied des Verwaltungsrates und der
Landesvertreter in allen Kommissionen dieselben sind, werden
überall dieselben Richtlinien befolgt. Dadurch wird gewährleistet,
dass die Gesuchsteller in allen Gemeinden gleich behandelt werden.
Die überprüften Gesuche dienen auch zur Ermittlung
des Wohnungsbedarfes und bilden die Grundlage für die
neuen Bauprogramme. Nur auf dieser Basis kann ein bedarfsgerechtes
Bauprogramm erstellt werden.
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