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Mietwohnung
Gesuchseinreichung |
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Voraussetzungen |
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Die Gesuchsteller müssen
ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz seit mindestens fünf
Jahren im Lande und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde
haben, in der sie das Ansuchen stellen; solange die Gesuchsteller
die vorgesehene Mindestdauer der Ansässigkeit oder des
Arbeitsplatzes nicht erreichen, sind sie berechtigt in der Herkunftsgemeinde
anzusuchen. Sie müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen
für die Wohnbauförderung erfüllen und die vorgesehene
Einkommensgrenze für die Zuweisung einer Wohnung des Wohnbauinstitutes
nicht überschreiten (für das Gesuch 2010: Einkommen 2009: € 15.000,00). Es wird
auch das Vermögen der Eltern und Schwiegereltern bewertet. |
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Einreichetermin |
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Die Gesuche um Zuweisung
einer Sozialwohnung können in den Monaten SEPTEMBER
und OKTOBER beim Institut in Bozen, Mailandstraße
2, und bei den Außenstellen in
Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders, Sterzing und Neumarkt, sowie
bei jeder Gemeinde eingereicht werden, wo auch die Gesuchsformulare
erhältlich sind. Um Ende Oktober lange Wartezeiten zu vermeiden,
werden die Antragsteller darauf aufmerksam gemacht, dass es
von Vorteil ist, das Gesuch sobald als möglich einzureichen. |
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Merkblatt für
die Zuweisung von Wohnungen zu download |
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Gesuch 2011 um Zuweisung einer Mietwohnung |
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Angabe |
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Es können nur
vollständige, genauestens ausgefüllte Gesuche
angenommen werden (das Gesuch ist stempelfrei). Bei unwahren
Angaben erfolgt der Ausschluss und diese Falscherklärung
muss der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. |
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