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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
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Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
 
Wohnungsgesuche
  Mietwohnung
Gesuchseinreichung
   
  Voraussetzungen
  Die Gesuchsteller müssen ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren im Lande und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde haben, in der sie das Ansuchen stellen; solange die Gesuchsteller die vorgesehene Mindestdauer der Ansässigkeit oder des Arbeitsplatzes nicht erreichen, sind sie berechtigt in der Herkunftsgemeinde anzusuchen. Sie müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung erfüllen und die vorgesehene Einkommensgrenze für die Zuweisung einer Wohnung des Wohnbauinstitutes nicht überschreiten (für das Gesuch 2010: Einkommen 2009: € 15.000,00). Es wird auch das Vermögen der Eltern und Schwiegereltern bewertet.
   
  Einreichetermin
  Die Gesuche um Zuweisung einer Sozialwohnung können in den Monaten SEPTEMBER und OKTOBER beim Institut in Bozen, Mailandstraße 2, und bei den Außenstellen in Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders, Sterzing und Neumarkt, sowie bei jeder Gemeinde eingereicht werden, wo auch die Gesuchsformulare erhältlich sind. Um Ende Oktober lange Wartezeiten zu vermeiden, werden die Antragsteller darauf aufmerksam gemacht, dass es von Vorteil ist, das Gesuch sobald als möglich einzureichen.
   
  Merkblatt für die Zuweisung von Wohnungen zu download PDF - Datei
  Gesuch 2011 um Zuweisung einer Mietwohnung PDF - Datei
   
  Angabe
  Es können nur vollständige, genauestens ausgefüllte Gesuche angenommen werden (das Gesuch ist stempelfrei). Bei unwahren Angaben erfolgt der Ausschluss und diese Falscherklärung muss der Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
 
 
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