Die Mieterkommission

Nach Überprüfung der einzelnen Gesuche werden die Rangordnungen, welche für die verschiedenen Kategorien und getrennt nach Gemeinden erstellt werden, von einer eigens dafür beim Wohnbauinstitut errichteten Kommission genehmigt.

Die Mieterkommission genehmigt die Rangordnung für die Zuweisung der Wohnungen des WOBI und jener Wohnungen, die dem WOBI zur Verwaltung anvertraut sind und gibt Gutachten zu den Maßnahmen betreffend den Widerruf laut Artikel 15 Absatz 4 des L.G. 21.07.2022, Nr. 5, und die Annullierung laut Artikel 16 Absatz 4 des L.G. 21.07.2022, Nr. 5, sowie zu anderen Maßnahmen ab, die von der Landesregierung bestimmt werden. Die Mieterkommission besteht aus folgenden Mitgliedern:

1) der Direktorin/dem Direktor der Abteilung Wohnung und Mieter des WOBI,

2) einer Vertreterin/einem Vertreter der gebietsmäßig zuständigen Bezirksgemeinschaft,

3) einer Vertreterin/einem Vertreter der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet.